Gesetzliche Gewährleistung

EU-Label zur gesetzlichen Gewährleistung: mindestens zwei Jahre Gewährleistung beim Warenkauf in der EU. Inhalt als Text unterhalb der Grafik.
EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Beim Kauf von Waren in der Europäischen Union gilt mindestens zwei Jahre lang die gesetzliche Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit der Ware. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese Rechte geltend machen, etwa wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird, und müssen dann kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum, für gebrauchte Waren kann ein kürzerer gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Wenn du vertragswidrige Ware erhalten hast: Melde uns das Problem so früh wie möglich und lege einen Kaufnachweis vor, etwa Quittung, Rechnung oder Kontoauszug. Weitere Informationen zu den Rechten im jeweiligen Land über den QR-Code im Label oder unter europa.eu/youreurope/garantien. Verkäufer und Hersteller können zusätzlich gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten und im GARAN-Label gekennzeichnet sind.
Mehr Informationen: https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees/index_de.htm